02.06.2022

§ 7 Abs. 5 HOAI 2013 ist unbeschadet des Urteils des EuGH vom 04.07.2019 für Altverträge zwischen Privatpersonen weiterhin anwendbar (BGH, Urteil vom 02.06.2022 - VII ZR 12/21)

Für bis zum 31.12.2020 zwischen Privatpersonen geschlossene Verträge gilt: Wurde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung eine schriftliche Honorarvereinbarung nicht geschlossen, gelten die jeweiligen Mindestsätze der HOAI grundsätzlich als vereinbart.

 

 

 

16.03.2021

Architekt kann für Fachplaner haften

Ist der Architekt mit der Objektüberwachung beauftragt, schuldet er auch die Überwachung der am Bau beteiligten Fachingenieure. So entschied jetzt das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm Urt. v. 16.03.2021 – 24 U 101/21).

Wird der Architekt mit der Objektüberwachung beauftragt, ist er auch zur Überwachung solcher Leistungsbereiche verpflichtet, für die besondere Fachingenieure eingesetzt werden. Das gilt nach der Auffassung des OLG Hamm auch dann, wenn dem Architekten die erforderliche Sachkunde fehlt. Denn er hat zumindest sicherzustellen, dass der mit der besonderen Fachbauleitung beauftragte Fachingenieur seiner eigenen Überwachungspflicht nachkommt.

 

 

 

01.12.2020

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) am 01.12.2020 in Kraft getreten.

Mieter und Wohnungseigentümer, die den Ausbau einer privaten Ladestation für E-Autos planen, können dies nun leichter umsetzen, und auch andere Um- und Ausbaumaßnahmen werden erleichtert. Zudem treten Regelungen für eine effizientere Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften in Kraft.

 

 

 

07.11.2020

HOAI 2021 tritt am 1. Januar 2021 in Kraft

Nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung vom 06.11.2020 dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der HOAI ohne Änderungen zugestimmt hat,  tritt die angepasste HOAI am 1. Januar 2021 in Kraft. Sie findet Anwendung auf alle nach dem 31. Dezember 2020 begründeten Vertragsverhältnisse.

 

 

 

17.09.2020

 

Die Bundesregierung hat am 16.09.2020 eine Änderung der HOAI beschlossen.

Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen können danach künftig immer frei vereinbart werden, wobei die Grundsätze und Maßstäbe der HOAI zur Honorarermittlung herangezogen werden können und als Richtlinie dienen. Sofern keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen wurde, soll der sog. Basishonorarsatz, der dem bisherigen Mindestsatz entspricht, als vereinbart gelten. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Sobald das neue Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen in Kraft getreten ist, kann auch die neue HOAI in Kraft treten.

 

 

 

14.05.2020

 

Der Auftrag, eine reine Architektenplanung zur Errichtung eines Einfamilienhauses zu erstellen, ist für den Verbraucher frei widerruflich, wenn der Vertrag außerhalb des Architekturbüros geschlossen und der Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht belehrt wurde (EuGH, Urteil vom 14.05.2020 - Rs. C-208/19).

 

 

 

14.05.2020

 

BGH stellt Vorabentscheidungsersuchen an EuGH – damit immer noch keine Rechtssicherheit bzgl. der Mindestsätze der HOAI!

Der BGH hat ein Verfahren über die Vergütung eines Ingenieurs ausgesetzt und dem EuGH mehrere Fragen zu den Folgen der in dessen Urteil vom 04.07.2019 angenommenen Unionsrechtswidrigkeit der Mindestsätze in der HOAI für laufende Gerichtsverfahrens zwischen Privatpersonen vorgelegt und darauf hingewiesen, dass er dazu neige, dass die Regelungen in § 7 HOAI in laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen weiter anzuwenden seien (BGH, Beschl. v. 14.05.2020 - VII ZR 174/19). 

 

 

 

31.01.2020

 

Weiterhin keine Rechtssicherheit bzgl. der Mindestsätze der HOAI!

Nach der auf der Linie des OLG Celle liegenden Entscheidung des LG München I vom 18.12.2019 - 24 O 8846/19 - ist es infolge der EuGH-Entscheidung vom 04.07.2019 nicht mehr zulässig, getroffene Honorarvereinbarungen an den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI zu messen.

Der BGH wird am 14.05.2020 über die Revision gegen das den verbindlichen Preisrahmen aus § 7 Abs. 1 HOAI 2013 weiter anwendende Urteil des OLG Hamm verhandeln. Hoffentlich wissen wir dann mehr …

 

 

 

30.08.2019

 

Das Ende der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung?

Nach der Entscheidung des BGH vom 08.08.2019 - VII ZR 34/18 - ist bei Mengenmehrungen gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B der neue Einheitspreis auf Basis der tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge zu bemessen, sofern die Vertragsparteien nicht einzelne Teilelemente der Preisbildung festgelegt haben. Dies dürfte auf die Vergütung geänderter und zusätzlicher Leistungen gem. § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B übertragbar sein.

 

 

 

26.08.2019

 

Ca.-Angaben sind unzulässig!?

Nach einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss der Vergabekammer Sachsen vom 25.06.2019 - 1/SVK/013-19Ca - führt ein Leistungsverzeichnis mit in weiten Teilen ca.-Angaben zu den Produktabmessungen und Leistungswerten zu unklaren und undefinierbaren Toleranzbereichen in der Auslegung und Bestimmung etwaig noch zulässiger Abweichungen von den genannten Parametern. Eindeutig im vergaberechtlichen Sinn ist eine Leistungsbeschreibung i.S.v. § 121 Abs. 1 GWB, § 31 Abs. 2 Nr. 1 VgV nach Ansicht der VK Sachsen nur, wenn sie verbindliche Minimal- und Maximalwerte enthält. „ca.“-Angaben ohne definierte Begrenzung sind danach also unzulässig.

 

 

 

23.08.2019

 

Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bzgl. Umsetzung des EuGH-Urteils zu HOAI-Mindestsätzen in laufenden Verfahren uneinheitlich

Nach dem Urteil des OLG Celle vom 14.08.2019 - 14 U 198/18 - ist es nach der EuGH-Entscheidung vom 04.07.2019 nicht mehr zulässig, getroffene Honorarvereinbarungen an den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI zu messen. Honorarvereinbarungen, die das Preisrecht der HOAI ignorieren, sind daher unter diesem Gesichtspunkt nicht mehr unzulässig. Demgegenüber ist nach dem Beschluss des Kammergerichts vom 19.08.2019 - 21 U 20/19 - auch nach dem Urteil des EuGH in einem Zivilrechtsstreit zwischen einem Architekten und seinem Auftraggeber das Mindestpreisgebot weiter anzuwenden. Rechtssicherheit wird erst durch eine Entscheidung des BGH erreicht werden.

 

 

 

04.07.2019

 

Verbindliche Mindest- und Höchstsätze der HOAI europarechtswidrig!

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die in der HOAI festgelegte Pflicht zur Einhaltung der Höchst- und Mindestsätze einen Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie und die Niederlassungsfreiheit darstellt (EuGH, Urteil v. 04.07.2019 - Rs. C-377/17). Es ist nun an der Bundesregierung, die Regelungen der HOAI über die Mindest- und Höchstsätze schnellstmöglich anzupassen.

 

 

 

18.03.2019

 

Vertragsstrafe auf Zwischentermine muss auf anteiligen Auftragswert begrenzt werden!

Eine in den AGB des Auftraggebers eines Bauvertrages enthaltene Vertragsstrafenregelung, die für die schuldhafte Überschreitung einer Vertragsfrist oder mehrerer Vertragsfristen eine Vertragsstrafe i.H.v. 0,2% der Netto-Schlussrechnungssumme pro Werktag und eine Begrenzung auf höchstens 5% der Netto-Schlussrechnungssumme festlegt, ist unwirksam. (OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.12.2018 - 8 U 55/17)

 

 

 

01.03.2019

 

VOB/A 2019: 1. Abschnitt seit 01.03.2019 anzuwenden

Mit Erlass vom 20.02.2019 hat das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMUB) mitgeteilt, dass der überarbeitete Abschnitt 1 Teil A der VOB (BAnz AT 19.02.2019 B2) für Bundesbehörden ab dem 01.03.2019 anzuwenden ist. Außerdem werden in dem Erlass die in der VOB/A-Novellierung vorgenommenen Änderungen ausführlich erläutert.

 

 

 

28.02.2019

 

Generalanwalt: HOAI-Bindung europarechtswidrig

Der Generalanwalt beim EuGH hat die Schlussanträge in dem Verfahren gegen die Bundesrepublik gestellt. Danach soll der Europäische Gerichtshof erklären, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen Europarecht verstoßen hat, indem sie Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zwingenden Mindest- und Höchstsätzen unterworfen hat. Diese Anträge sind nicht bindend, häufig folgt ihnen jedoch der EuGH. Damit ist zu erwarten, dass die Preisbindung der HOAI nicht mehr lange Bestand hat.

 

 

 

19.02.2019

 

Neue VOB/A im Bundesanzeiger heute veröffentlicht.

Die Abschnitte 1, 2 und 3 sind von den öffentlichen Auftraggebern jedoch noch nicht anzuwenden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abschnitts 1 VOB/A für seinen Zuständigkeitsbereich durch Erlass bestimmen. Vorgesehen dafür ist der 1. März 2019. (BAnz AT 19.02.2019 B2)

 

 

 

21.11.2018

 

Auftraggeber muss sich nicht auf Minderung einlassen!

Eine Mängelbeseitigung, die nicht den vertraglich geschuldeten Erfolg herbeiführt, muss der Besteller grundsätzlich nicht akzeptieren. Er muss sich nicht darauf verweisen lassen, dass der durch eine nicht vertragsgemäße Nachbesserung verbleibende Minderwert durch einen Minderungsbetrag abgegolten wird. (BGH, Beschluss vom 10.10.2018 - VII ZR 229/17)

 

 

 

30.10.2018

 

Nachträgliche Vereinbarung der VOB/B?

Die VOB/B kann auch nachträglich in einen Bauvertrag einbezogen werden. Allerdings muss bei den Vertragsparteien ein entsprechendes Erklärungsbewusstsein vorhanden sein. Das setzt die Erkenntnis voraus, dass die VOB/B bislang nicht Vertragsbestandteil war. (OLG Frankfurt, Urteil vom 25.09.2018 - 16 U 209/17)

 

 

 

25.10.2018

 

Versäumung schlägt Verwirkung!

Die Frage, ob das verfahrensrechtliche Recht zum Widerspruch gegen eine einem Dritten erteilte Baugenehmigung verwirkt ist, kann sich nur stellen, wenn die Baugenehmigung nicht schon wegen Versäumung der Widerspruchsfrist bestandskräftig geworden ist. Hat z.B. der Nachbar sichere Kenntnis von der seinem Nachbarn erteilten Baugenehmigung erlangt oder hätte er sie erlangen müssen, kann ihm die Berufung darauf versagt sein, dass sie ihm nicht amtlich mitgeteilt wurde. Dann läuft die Widerspruchsfrist so, als sei die Baugenehmigung in dem Zeitpunkt amtlich bekannt gegeben, in dem er von ihr Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können. (BVerwG, Beschluss vom 11.09.2018 - 4 B 34.18)

 

 

 

15.10.2018

 

Verkehrssicherungspflichten können nicht komplett delegiert werden!

Den Auftraggeber von Bauleistungen trifft eine eigene Verkehrssicherungspflicht für Gefahren, die von seinem Grundstück ausgehen. Er kann seine Verkehrssicherungspflicht auf den Auftragnehmer delegieren. Dies führt jedoch nicht zum völligen Wegfall der Verkehrssicherungspflicht, vielmehr bleibt der Auftraggeber zur Überwachung und Instruktion des Auftragnehmers bzw. dessen Nachunternehmers verpflichtet. (OLG München, Urteil vom 26.09.2018 - 7 U 3118/17)

 

 

 

30.08.2018

 

Vorsicht bei funktionaler Baubeschreibung!

Wird in einer funktionalen Baubeschreibung im Generalunternehmervertrag "(Stahl-)Beton" ausgeschrieben, schuldet der Auftragnehmer - auch bei funktionaler Baubeschreibung - zwingend Stahlbeton. (OLG Bremen, Beschluss vom 23.08.2018 - 2 U 120/17)

 

 

 

26.04.2018

 

Öffentliche Auftraggeber müssen Bietern die notwendigen Informationen über die technischen Parameter zur Einreichung von Angeboten mithilfe elektronischer Mittel gem. § 11 Abs. 3 Nr.2 VgV zur Verfügung stellen. Es ist die Aufgabe des Bieters, auf seinem PC die notwendigen Updates und Installationen vorzunehmen. (VK Südbayern, Urteil vom 19.03.2018 - Z3-3-3194-1-54-11/17)

 

 

 

09.03.2018

 

Künftig gibt es keinen Anspruch mehr auf Ersatz der fiktiven Mangelbeseitigungskosten, wenn der Mangel nicht beseitigt wird!

Der BGH hat seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Jedenfalls für ab dem 1. Januar 2002 geschlossene Werkverträge gilt, dass der Auftraggeber, der das mangelhafte Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, Schadensersatz nicht mehr in Höhe der fiktiven Mangelbeseitigungskosten verlangen kann. Der Schaden kann bemessen werden, indem die Differenz zwischen dem hypothetischen Wert der Sache ohne Mangel und ihrem tatsächlichen Wert (mit Mangel) ermittelt wird. Wurde die mangelbehaftete Sache veräußert, kann der Schaden nach dem konkreten mangelbedingten Mindererlös bemessen werden. (vgl. BGH, Urteil v. 22.02.2018)

 

 

23.02.2018

 

Verursacht ein Handwerker einen Brand, haftet der Grundstückseigentümer für Schäden am Nachbargrundstück!

Der BGH sieht den Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten an seinem Haus durchführen lässt, als Störer im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB an, der dafür verantwortlich ist, wenn sein Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und dadurch das Nachbargrundstück beschädigt wird. (vgl. BGH, Urteil v. 09.02.2018 – V ZR 311/16)

 

 

 

 

22.01.2018

 

Die VOB/B bleibt zunächst unverändert!

Das am 01.01.2018 in Kraft getretene Bauvertragsrecht soll zunächst keine Änderungen der VOB/B nach sich ziehen. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistung (DVA) will die VOB/B zwar weiterentwickeln, doch zunächst soll die aktuelle Diskussion zum BGB-Bauvertrag in der Fachwelt und die Rechtsprechung dazu beobachtet werden. Die erforderliche Rechtssicherheit neuer VOB/B-Regelungen wäre mangels gesicherter Auslegung des BGB-Bauvertrags nicht gewährleistet.

 

 

20.12.2017

 

Neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2018:

- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden: 144.000 Euro (bisher 135.000 Euro)

- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 221.000 Euro (bisher 209.000 Euro)

- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 443.000 Euro (bisher 418.000 Euro)

- für Bauaufträge: 5.548.000 Euro (bisher 5.225.000 Euro)

- für Konzessionsvergaben: 5.548.000 Euro (bisher 5.225.000 Euro)

 

 

20.12.2017

 

§ 648a BGB als Druckmittel für Verhandlungen?

Nach der Entscheidung des BGH vom 23.11.2017 - VII ZR 34/15 - stellt es keine unzulässige Rechtsausübung und auch keinen Verstoß gegen das bauvertragliche Kooperationsgebot dar, wenn dem Sicherungsverlangen des Unternehmers nach § 648a Abs. 1 BGB auch andere Motive als die bloße Erlangung einer Sicherheit zugrunde liegen.

 

 

20.12.2017

 

Mit Beginn des neues Jahres tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab dem 01.01.2018 geschlossen werden. Die Regelungen zum Bauvertragsrecht bilden einen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Bisher wurde ein Bauvertrag im BGB als normaler Werkvertrag behandelt. Der Gesetzgeber hat nun das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den §§ 650a bis 650v den "Bauvertrag", den "Verbraucherbauvertrag", den "Architektenvertrag und Ingenieurvertrag" und den "Bauträgervertrag" erstmals geregelt.

 

 

28.9.2016

 

Das Bun­des­mi­sis­te­ri­um für Um­welt, Na­tur­schutz, Bau und Re­ak­tor­si­cher­heit hat einen Er­lass vom 9.Sp­tem­ber her­aus­ge­ge­ben. Da­nach gel­ten die Teile A und C der VOB 2016 ab dem 1. Ok­to­ber 2016 und er­setz­ten die VOB 2012 mit Er­gän­zungs­band 2015

 

11.6.2015

 

Mit Ur­teil vom heu­ti­gen Tag hat der Bun­des­ge­richts­hof seine bis­he­ri­ge Recht­spre­chung be­stä­tigt. Aus Schwarz­geld­ab­re­den re­sul­tie­ren keine An­sprü­che. Hat der Auf­trag­ge­ber be­zahlt, kann er nichts zu­rück­for­dern, auch wenn die Hand­werks­leis­tung man­gel­haft ist. Es gibt auch keine An­sprü­che aus un­ge­recht­fer­tig­ter Be­rei­che­rung (VII ZR 216/14)

 

28.4.2015

 

Wird die aus­zu­füh­ren­de Leis­tung nicht funk­tio­nal, son­dern de­tail­liert be­schrie­ben, er­fasst ein ver­ein­bar­ter Pau­schal­preis le­dig­lich die näher be­stimm­ten Leis­tun­gen. Spä­ter er­for­der­lich wer­den­de Zu­satz­ar­bei­ten sind dann be­son­ders zu ver­gü­ten. Er­bringt der Auf­trag­neh­mer zu­sätz­li­che Leis­tun­gen ohne Auf­trag, kann er An­sprü­che aus Ge­schäfts­füh­rung ohne Auf­trag oder aus Be­rei­che­rung haben, wenn die Leis­tun­gen tech­nisch not­wen­dig waren (OLG Karls­ru­he, Ur­teil vom 28.4.2015, 8 U143/13)

 

21.1.2015

 

Nach § 577 BGB hat ein Mie­ter bei Um­wand­lung des Ei­gen­tums sei­ner Woh­nung und deren Ver­kauf unter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ein ge­setz­li­ches Vor­kaufs­recht. Wird die­ses miss­ach­tet, steht dem Mie­ter nach einer heute ver­öf­f­ent­li­chen Ent­schei­dun­gen Scha­dens­er­satz (ent­gan­ge­ner Ge­winn) zu, ohne dass er das Vor­kaufs­recht noch aus­übt (AZ. VIII ZR 51/14). Dies gilt auch, wenn nicht eine ein­zel­ne Woh­nung, son­dern das ge­sam­te Haus ver­kauft wird. Der Scha­den er­rech­net sich aus den auf die Woh­nung ent­fal­len­den An­tei­len.  

 

18.12.2014

 

Der BGH stellt fest, dass bei einer stu­fen-​ oder pha­sen­wei­sen Be­auf­tra­gung eines Ar­chi­tek­ten oder Pla­ners die HOAI immer stu­fen-​   oder pha­sen­wei­se in der Fas­sung für spä­te­re Leis­tun­gen an­zu­wen­den ist, die zum Zeit­punkt des Ab­ru­fens oder der Ver­ein­ba­rung der je­wei­li­gen Stufe gilt (AZ: VII ZR 350/13). Die Ent­schei­dung be­en­det damit einen jah­re­lan­gen Streit und be­sei­tigt für die Ver­trags­par­tei­en Un­si­cher­hei­ten.

 

29. Juli 2014

 

Mit heu­ti­ger Wir­kung wurde § 288 BGB ge­än­dert. Der Ver­zugs­zins­satz für Rechts­ge­schäf­te, an denen ein Ver­brau­cher nicht be­tei­ligt ist, be­trägt nun 9 (statt 8) Pro­zent­punk­te über dem Ba­sis­zins­satz. Au­ßer­dem kann der Gläu­bi­ger bei Zah­lungs­ver­zug eine Kos­ten­pau­scha­le von 40 Euro ver­lan­gen, wenn der Schuld­ner kein Ver­brau­cher ist. Diese Neu­re­ge­lun­gen gel­ten nur für Schuld­ver­hält­nis­se, die nach dem 28.07.2014 ent­stan­den sind.

 

11. April 2014

 

Der BGH hat in einem Ur­teil vom 10.04.2014 (Az. VII ZR 241/13) ent­schie­den, dass einem Un­ter­neh­mer für er­brach­te Bau­leis­tun­gen kein An­spruch auf Be­zah­lung, auch nicht aus un­ge­recht­fer­tig­ter Be­rei­che­rung, gegen den Be­stel­ler zu­steht, wenn der Werk­ver­trag wegen eines Ver­sto­ßes gegen § 1 Abs. 2, Satz 2 des Ge­set­zes zur Be­kämp­fung der Schwarz­ar­beit und il­le­ga­len Be­schäf­ti­gung nich­tig ist.

 

5. Fe­bru­ar 2014

 

Nach einer Ent­schei­dung des BFH vom 24.10.2013 (Ur­teil in der Sache V R 31/12, ver­öf­f­ent­licht an 05.02.2014) sind Un­ter­neh­mer nicht ver­pflich­tet, Um­satz­steu­er über meh­re­re Jahre vor­zu­fi­nan­zie­ren. Ein Ent­gelt ist be­reits dann un­ein­bring­lich im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, wenn bei ob­jek­ti­ver Sicht­wei­se damit zu rech­nen ist, dass der Un­ter­neh­mer seine For­de­rung auf ab­seh­ba­re Zeit nicht durch­set­zen kann.

 

29. Ja­nu­ar 2014

 

Der BGH hat in einem Be­schluss vom 07.01.2014 (Az. X C 15/13) ent­schie­den, dass im Rah­men der Durch­füh­rung von Ver­ga­be­ver­fah­ren Ne­ben­an­ge­bo­te grund­sätz­lich nicht zu­ge­las­sen und ge­wer­tet wer­den dür­fen, wenn der Preis al­lei­ni­ges Zu­schlags­kri­te­ri­um ist. Des Wei­te­ren hat der BGH in die­sem Be­schluss ent­schie­den, dass die Ver­ga­be­stel­le an eine ein­mal be­jah­te Eig­nung eines Bie­ters im of­fe­nen Ver­fah­ren nicht ge­bun­den ist. Eine sol­che Bin­dung lasse sich aus der VOB/A nicht her­lei­ten.

 

25. Sep­tem­ber 2013

 

Die Ver­ga­be­kam­mer Nord­bay­ern hat heute ent­schie­den, dass ein Bie­ter nach §§ 16 EG Abs. 1 c, 13 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB / A je­den­falls dann zwin­gend aus­zu­schlie­ßen ist, wenn er in einem Ver­ga­be­ver­fah­ren, in dem keine Pro­dukt­an­ga­ben ab­ge­fragt sind und der Preis das aus­schließ­li­che Zu­schlags­kri­te­ri­um ist, zwei Haupt­an­ge­bo­te mit un­ter­schied­li­chen Prei­sen ab­ge­ben und auf Nach­fra­ge ent­ge­gen § 15 Abs. 2 VOB /A keine An­ga­ben zu even­tu­el­len tech­ni­schen Un­ter­schie­den bei­der An­ge­bo­te ge­macht habe (21.VK-​3194-​31/13).

 

22. Au­gust 2013

 

In einem heute ver­öf­f­ent­lich­ten Ur­teil vom 29. Mai 2012 hat der Bun­des­ge­richts­hof (Az. VII ZR 285/12) die Recht­spre­chung zu den Schön­heits­re­no­vie­rungs­klau­seln in Miet­ver­tra­gen prä­zi­siert. Dies be­trifft die sog. Quo­ten­ab­gel­tungs­klau­seln, nach denen der Mie­ter bei Aus­zug einen be­stimm­ten An­teil der Kos­ten zu tra­gen hat, die der Ver­mie­ter mit einem Kos­ten­vor­schlag eines Ma­lers, den er selbst aus­ge­sucht hat, be­grün­det. Der­ar­ti­ge Klau­seln sind da­nach nur zu­läs­sig, wenn der vor­ge­leg­te Kos­ten­vor­an­schlag da­nach nicht ver­bind­lich ist, der Mie­ter ins­be­son­de­re güns­ti­ge­re Ar­bei­ten nach­wei­sen kann.

 

1. Au­gust 2013

 

Heute hat der Bun­des­ge­richts­hof ent­schie­den, dass ein Auf­trag­ge­ber bei eine Schwarz­geld­ab­re­de wegen des Ver­sto­ßes gegen das Schwarz­ar­beits­ver­bot keine Män­gel­an­sprü­che gel­tend ma­chen kann (Az. VII ZR 6/13).

 

17. Juli 2013

 

Heute ist die HOAI 2013 in Kraft ge­tre­ten.

 

24. Juni 2013

 

Nach der heu­ti­gen Ent­schei­dung des Bun­des­ge­richts­ho­fes (Az. XII ZR 104/12) ist die Schrift­form nach § 550 BGB bei Miet­ver­hält­nis­se, die für eine län­ge­re Dauer als ein Jahr ein­ge­gan­gen wer­den sol­len, auch dann ein­ge­hal­ten, wenn sich der Be­ginn der Miet­zeit nicht un­mit­tel­bar aus dem Miet­ver­trag er­gibt, weil etwa zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses das Miet­ob­jekt noch nicht fer­tig ge­stellt ist, son­dern for­mu­liert ist, dass die Miet­zeit mit einer spä­te­ren Über­ga­be nach Fer­tig­stel­lung be­gin­nen solle. Für einen Er­wer­ber, um des­sen Schutz es gehe, sei es aus­rei­chend deut­lich, dass der tat­säch­li­che Be­ginn und damit das frü­hes­te Ende des Miet­ver­tra­ges au­ßer­halb des Ver­tra­ges se­pa­rat er­mit­telt wer­den müsse.

 

20. Juni 2013

 

In einer Ent­schei­dung vom heu­ti­gen Tag hat der Bun­des­ge­richts­hof klar­ge­stellt, dass vor­be­halt­lich be­son­de­rer Um­stän­de des Ein­zel­falls keine Ver­trags­stra­fe ver­ein­bart ist, wenn eine Klau­sel­werk ein durch An­kreu­zen aus­zu­üben­de Op­ti­on vor­sieht, ob der Ver­wen­der einen Ver­trags­stra­fen­an­spruch gegen sei­nen Ver­trags­part­ner vor­se­hen will, die An­kreu­z­op­ti­on je­doch nicht aus­ge­übt wird (Az. VII ZR 82/12).

 

26. Fe­bru­ar 2013

 

In sei­ner heu­ti­gen Ent­schei­dung hat der Bun­des­ge­richts­hof klar­ge­stellt, dass Kos­ten eines Pri­vat­gut­ach­tens, das im Rah­men eines Rechts­strei­tes er­stellt wor­den ist, unter Um­stän­den auch dann er­stat­tungs­fä­hig sind, wenn die­ses Gut­ach­ten im Rechts­streit selbst nicht vor­ge­legt wor­den ist (Az. VI ZB 59/12)

 

19. De­zem­ber 2012

 

Der Bun­des­ge­richts­hof hat eine Grund­satz­ent­schei­dung zu der Frage er­las­sen, ob bei Stra­ßen­bau­lärm die Miete ge­min­dert wer­den kann. Da­nach ist in der Regel der Lärm grund­sätz­lich ohne Min­de­rung hin­zu­neh­men (Az. VIII ZR 152/12).

 

6. Sep­tem­ber 2012

 

Der Bun­des­ge­richts­hof hat seine Recht­spre­chung zu den Ver­gü­tungs­an­sprü­chen eines Bau­un­ter­neh­mers wegen Bau­zeit­ver­schie­bung in­fol­ge Ver­ga­be­ver­zö­ge­run­gen mo­di­fi­ziert. Aus­ge­hend von all­ge­mei­nen Rechts­grund­la­gen hat der BGH fest­ge­stellt, dass Mehr­ver­gü­tungs­an­sprü­che aus­ge­schlos­sen sind, wenn der Zu­schlag auch hin­sicht­lich des Leis­tungs­um­fan­ges von dem An­ge­bot ab­wei­che und der Auf­trag­neh­mer die­sen Zu­schlag be­stä­ti­ge. Es habe sich dann um we­sent­li­che Leis­tungs­än­de­run­gen ge­han­delt, die ein­ver­nehm­lich ver­ein­bart seien (BGH VII ZR 193/10). Die­ser Fall un­ter­schei­det sich von der bis­he­ri­gen Recht­spre­chung, die auf Grund­la­ge von in der ei­gent­li­chen Leis­tung un­ver­än­der­ten Be­auf­tra­gun­gen bei blo­ßer Ver­schie­bung der Bau­zeit Mehr­ver­gü­tungs­an­sprü­che dem Auf­trag­neh­mer zu­ge­bil­ligt hat.

 

13. Juli 2012

 

Seit heute ist die neue2012 in Kraft, zu­nächst die Teile A und B. Die neue VOB/B 2012 gilt schon für ab heute ge­schlos­se­ne Bau­ver­trä­ge, die auf die VOB/B in der zum Zeit­punkt der Auf­trags­er­tei­lung gül­ti­gen Fas­sung (o.ä.) ver­wei­sen. In der VOB/B hat sich „§ 16  Zah­lung“ er­heb­lich ge­än­dert. Die wich­tigs­ten Än­de­run­gen sind: Die Fäl­lig­keit der Schluss­rech­nung tritt schon 30 Tage nach Zu­gang ein, nicht erst nach 2 Mo­na­ten wie bis­her. In­ner­halb die­ser 30 Tage muss auch die feh­len­de Prüf­bar­keit ge­rügt wer­den. Eine Ver­län­ge­rung der Fäl­lig­keits-​ und Prüf­frist auf 60 Tage muss für Aus­nah­me­fäl­le aus­drück­lich ver­ein­bart wer­den.  Au­ßer­dem ist eine Mah­nung der Schluss­rech­nungs-​ oder Ab­schlags­for­de­rung nicht mehr zwin­gend not­wen­dig: Der Auf­trag­ge­ber kommt spä­tes­tens 30 Tage nach Rech­nungs­zu­gang in Ver­zug und schul­det Ver­zugs­zin­sen.  Es gel­ten je­weils zu­sätz­li­che Vor­aus­set­zun­gen, die eine an­walt­li­che Be­ra­tung er­for­dern.  In der  VOB/A Ab­schnitt 2 wur­den die  Ba­sis-​ und die a-​Pa­ra­gra­phen zu­sam­men­ge­führt. Für Ver­ga­ben ab Er­rei­chen der EU-​Schwel­len­wer­te gel­ten nun die Ba­sis­pa­ra­gra­phen nicht mehr zu­sätz­lich, son­dern es gilt eine durch­num­me­rier­te Re­ge­lung. Damit wurde die Struk­tur der VOB/A an die Struk­tur der VOL/A an­ge­gli­chen. Eine neue VOB/C soll im Sep­tem­ber 2012 fol­gen.

 

11. Juli 2012

 

Der Bun­des­ge­richts­hof hat heute ent­schie­den, dass einem Mie­ter frist­los wegen Miet­rück­stands ge­kün­digt wer­den kann, wenn er die Miete auf­grund eines Irr­tums über die Man­gel­ur­sa­che nicht be­zahlt. Mie­ter und Ver­mie­ter hat­ten sich über die Ur­sa­che von Schim­mel­bil­dung ge­strit­ten. Der Mie­ter min­der­te die Miete 16 Mo­na­te lang um je­weils 20 %. Der Ver­mie­ter kün­dig­te das Miet­ver­hält­nis. Der BGH be­stä­tigt diese Kün­di­gung. Der Mie­ter habe die Nicht­zah­lung der Miete zu ver­tre­ten, wenn ihm Vor­satz oder Fahr­läs­sig­keit zur Last falle. Für eine mil­de­re Haf­tung und damit eine Pri­vi­le­gie­rung be­ste­he kein An­lass, wenn der Mie­ter die Ur­sa­che eines Man­gels feh­ler­haft ein­schätzt. Der Mie­ter könne bei Zwei­feln die Miete unter Vor­be­halt zah­len. Im vor­lie­gen­den Fall muss­te sich dem Mie­ter die Ver­mu­tung auf­drän­gen, dass sein Lüf­tungs­ver­hal­ten ur­säch­lich war. Die Min­de­rung war fahr­läs­sig (BGH VIII ZR 138/11).

 

19. Juni 2012

 

Ver­ga­be­ver­fah­ren: In einer erst jetzt ver­öf­f­ent­lich­ten, von uns mit­er­strit­te­nen Ent­schei­dung  hat das OLG Düs­sel­dorf (Be­schluss vom 25.04.2012 - Verg 61/11) klar­ge­stellt, dass nach Ab­lauf der An­ge­bots­frist eine Än­de­rung des An­ge­bots aus­ge­schlos­sen ist. Er­klä­run­gen im Auf­klä­rungs­ge­spräch zu be­stimm­ten Her­stel­lern und Typen sind keine An­ge­bots­än­de­run­gen. Nur wenn die Er­klä­run­gen keine Zwei­fel las­sen, dass der Bie­ter nicht in der Lage oder wil­lens  ist, die aus­ge­schrie­be­nen Qua­li­tät zu lie­fern, kann (und muss) der Bie­ter aus­ge­schlos­sen wer­den. Bei einer her­stel­ler-​ und pro­dukt­neu­tra­len Aus­schrei­bung bleibt der er­folg­rei­che Bie­ter grund­sätz­lich frei, ein Pro­dukt von mitt­le­rer Art und Güte sei­ner Wahl zu lie­fern. Im Auf­klä­rungs­ge­spräch ge­nann­te Pro­dukt­an­ga­ben sind ver­ga­be­recht­lich un­ver­bind­lich.

 

26. Ja­nu­ar 2012

 

Noch auf der Basis der alten HOAI hat der Bun­des­ge­richts­hof ent­schie­den, dass zu den vom Preis­recht der HOAI er­fass­ten Grund­leis­tun­gen der kon­struk­ti­ven Ge­bäu­de­pla­nung auch Leis­tun­gen der Brand­schutz­pla­nung ge­hö­ren. Im Zu­sam­men­hang mit die­ser Pla­nung in Auf­trag ge­ge­be­ne Be­son­de­re Leis­tun­gen sind nicht zu ver­gü­ten, wenn eine schrift­li­che Ho­no­rar­ver­ein­ba­rung nicht ge­trof­fen wurde. Die Ent­schei­dung (Az.: VII ZR 128/11) lässt je­doch viele Fra­gen offen.  

 

29. Sep­tem­ber 2011

 

Nach der heu­ti­gen Ent­schei­dung des Bun­des­ge­richts­ho­fes liegt eine Ab­wei­chung von der ver­ein­bar­ten Be­schaf­fen­heit vor, wenn der mit dem Ver­trag ver­folg­te Zweck der Her­stel­lung eines Wer­kes nicht er­reicht wird und das Werk seine ver­ein­bar­te oder nach dem Ver­trag vor­aus­ge­setz­te Funk­ti­on nicht er­füllt. Be­ruft sich der Un­ter­neh­mer zu sei­ner Ent­las­tung dar­auf, er habe auf­grund bin­den­der An­ord­nung einer un­taug­li­chen Aus­füh­rungs­wei­se durch den Auf­trag­ge­ber die ver­ein­bar­te oder nach dem Ver­trag vor­aus­ge­setz­te Funk­ti­on nicht er­fül­len kön­nen, trägt er die Dar­le­gungs-​ und Be­weis­last für eine sol­che Be­haup­tung (BGH VII ZR 87/11)

 

16. Mai 2011

 

Nach einem so­eben ver­öf­f­ent­lich­tem Ur­teil des Bun­des­ge­richts­ho­fes vom 7.April 2011 (VII ZR 209/07) ist die von einem Ar­chi­tek­ten in den All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen eines Ar­chi­tek­ten­ver­tra­ges ver­wand­te Klau­sel "Eine Auf­rech­nung gegen den Ho­no­raran­spruch ist nur mit einer un­be­strit­te­nen oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten For­de­rung zu­läs­sig" gemäß § 9 Abs. 1 AGB-​Ge­setz un­wirk­sam.

 

4. April 2011

 

Der Ver­tre­te­ne, der auf Ein­la­dung zu einem Ter­min zur Ver­hand­lung über einen be­reits ge­schlos­se­nen Ver­trag einen Ver­tre­ter ohne Ver­tre­tungs­macht ent­sen­det, muss sich des­sen Er­klä­rung nach den Grund­sät­zen des kauf­män­ni­schen Be­stä­ti­gungs­schrei­bens zu­rech­nen las­sen, wenn er den im über die Ver­hand­lung er­stell­ten Pro­to­koll ent­hal­te­nen und un­ter­schrie­be­nen Er­klä­run­gen des Ver­tre­ters nicht un­ver­züg­lich nach Zu­gang des Pro­to­kolls wi­der­spricht - BGH, Ur­teil vom 27.1.2011 VII ZR 186/09. Nicht ent­schie­den hat der Bun­des­ge­richts­hof, ob dies auch gilt, wenn das Pro­to­koll nicht un­ter­schrie­ben ist. Ein un­ver­züg­li­cher Wi­der­spruch ist zu emp­feh­len. 

 

27. Ja­nu­ar 2011

 

Der Bun­des­gi­richts­hof in einem erst jetzt ver­öf­f­ent­lich­ten Urtei vom 9.12.2010 die in All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen des Auf­trag­ge­bers eines Bau­ver­trags ent­hal­te­ne Klau­sel, dass der Auf­trag­neh­mer zur Si­che­rung der ver­trags­ge­mä­ßen Aus-​füh­rung der Werkleis­tun­gen eine Ver­trags­er­fül­lungs­bürg­schaft in Höhe von 10 % der Auf­trags­sum­me zu stel­len hat, als un­wirk­sam an­ge­se­hen, wenn in dem Ver­trag zu­sätz­lich be­stimmt ist, dass die sich aus den ge­prüf­ten Ab­schlags­rech­nun­gen er­ge­ben­den Werklohn­for­de­run­gen des Auf­trag­neh­mers nur zu 90 % be­zahlt wer­den. - BGH, Ur­teil vom 9.12.2010 - VII ZR 7/10

 

15. Au­gust 2010

 

Bril­lin­ger - Rechts­An­wäl­te tei­len mit, dass sie die Ei­gen­tü­mer der Ho­tels Schloss­ho­tel Büh­ler Höhe und Hotel Plät­tig (Bühl) er­folg­reich bei Ver­kauf der Im­mo­bi­li­en sowie zuvor bei der Auf­lö­sung der über die Ho­tels be­ste­hen­den Miet­ver­trä­ge mit der NH-​Grup­pe be­ra­ten haben.