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Wir können Baurecht.
Und öffentliches Recht.
Und Architektenrecht.
Und...
wirtschaftlich denken.

Wir können Baurecht.
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Und Architektenrecht.
Und...
wirtschaftlich denken.

Unsere Kanzlei hat sich dem Bau-, Architekten- und Immobilienrecht verschrieben.

Auch arbeitsrechtliche und öffentlich-rechtliche Fragestellungen einschließlich Vergaberecht bearbeiten wir erfolgreich. Zudem haben wir in den letzten Jahren eine besondere Kompetenz in Compliance aufgebaut.

Wir betreuen unsere Mandanten europaweit.

Aktuelle Meldungen

07. Oktober 2026

Auch bei Übertragung der Erhaltung einzelner Teile des Gemeinschaftseigentums auf die Wohnungseigentümer in Teilungserklärung: Kein Kompetenzverlust der GdWE, über Erhaltungsmaßnahmen selbst zu beschließen - BGH, Urteil vom 24.4.2026- V ZR 102/24

Eine Vereinbarung, durch die die Erhaltung bestimmter Teile des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Balkone) auf einzelne Wohnungseigentümer übertragen wird, ändert nichts an der Beschlusskompetenz der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für Erhaltungsmaßnahmen an solchen Gebäudeteilen. Wird diese trotz vereinbarter Übertragung der Erhaltungslast für bestimmte Teile des gemeinschaftlichen Eigentums selbst tätig, verbleibt es bei der zugleich vereinbarten Kostenlast der einzelnen Wohnungseigentümer. Müssen mehrere Balkone zwingend saniert werden, ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer trotz vereinbarter Übertragung der Erhaltungslast auf einzelne Wohnungseigentümer sogar verpflichtet, ihrerseits Maßnahmen zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums im Bereich von Balkonen zu ergreifen.

13. April 2026

Bei falscher Abnahme 30 Jahre Mängelhaftung des Bauträgers – BGH - VII ZR 68/24

Ein Bauträger hat mit Erwerbern 1999 vereinbart, dass das Gemeinschaftseigentum von bevollmächtigten Miteigentümern abgenommen werde, eine jedenfalls in der Vergangenheit übliche Klausel, die aber gegen AGB-Recht verstößt und unwirksam ist. 2017 sind gravierende Mängel aufgetreten. Da infolge der unwirksamen Abnahmeklausel keine Abnahme des  Gemeinschaftseigentums erfolgt war, sieht der Bundesgerichtshof den Bauträger weiterhin in der möglichen Haftung. Eine Verjährung sei nicht eingetreten, da der Bauträger mit den von ihm vorgegebenen Vertragsbedingungen den Erwerbern suggeriert habe, dass sie keine Herstellungs- sondern nur noch Mängelhaftungsansprüche hätten. Die Verjährung tritt nach dieser Entscheidung erst nach 30 Jahren ein. Die Eigentümergemeinschaft hat allerdings keinen Anspruch auf vollständige Neuherstellung als Voraussetzung der Abnahme nach Beseitigung der geltend gemachten Mängel. Alterungs- und nutzungsbedingten Verschleißerscheinungen im Zeitpunkt der nunmehr vorzunehmenden Abnahme stehen der Abnahmereife des Gemeinschaftseigentums nicht entgegenstehen.

24. März 2026

Seminarhinweis: Konfliktpotential Denkmal: Wie weit reicht der Denkmalschutz im Zeichen der Energiewende

Im Rahmen der 20. Tagung für Ihren SanierungsVorsprung: Fachgerechte Sanierung im Altbau hält Frau Rechtsanwältin Ulrike Gantert einen Vortrag zum Thema: Konfliktpotential Denkmal: Wie weit reicht der Denkmalschutz im Zeichen der Energiewende?

Der Vortrag zeigt anhand mehrerer oberverwaltungsgerichtlicher Entscheidungen betreffend die Errichtung von PV-Anlagen auf Baudenkmälern auf, wie weit der Denkmalschutz reicht und in welchen Fällen die erneuerbaren Energien vor dem Denkmalschutz zum Zug kommen.

 Veranstalter: FORUM VERLAG HERKERT GMBH

Ort: Merching

Daten: 26.3.2026 und 6.10.2026

Kontakt

Bril­lin­ger Rechts­An­wäl­te PartG mbB
Schu­bert­stra­ße 2
76185 Karls­ru­he

Anfahrt

Mit der Bahn

Bis Hauptbahnhof Karlsruhe, ab Bahnhofsvorplatz mit Straßenbahn Linien 2 oder 3 bis Yorckstraße (ca. 15 Minuten). Von dort zu Fuß 400m: in Parallelstraße (Anliegerspur) zur Kaiserallee, erste Straße rechts (Wendtstraße), zweite Straße links (Schubertstraße).

Mit dem Auto

Von der Au­to­bahn:

A 5 Ausfahrt Karlsruhe Mitte, B10 Richtung Rheinhafen / Landau, Ausfahrt Nr. 7, weiter Richtung Mühlburg, nach ca. 700 m an der Ampel links vor der gleichnamigen Straßenbahnhaltestelle in die Händelstraße, zweite rechts in die Schubertstraße, dort bis zum Ende durchfahren.

Aus der Stadt:

Kaiserstraße/Kaiserallee Richtung Mühlburg, in Höhe Yorckstraße (Aral-Tankstelle) halbrechts in parallele Anwohnerstraße, erste Straße rechts (Wendtstraße), zweite links (Schubertstraße).