
Wir können Baurecht.
Und öffentliches Recht.
Und Architektenrecht.
Und...
wirtschaftlich denken.

Wir können Baurecht.
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Und Architektenrecht.
Und...
wirtschaftlich denken.
Unsere Kanzlei hat sich dem Bau-, Architekten- und Immobilienrecht verschrieben.
Auch arbeitsrechtliche und öffentlich-rechtliche Fragestellungen einschließlich Vergaberecht bearbeiten wir erfolgreich. Zudem haben wir in den letzten Jahren eine besondere Kompetenz in Compliance aufgebaut.
Wir betreuen unsere Mandanten europaweit.
Aktuelle Meldungen
Seminarhinweis: Konfliktpotential Denkmal: Wie weit reicht der Denkmalschutz im Zeichen der Energiewende
Im Rahmen der 20. Tagung für Ihren SanierungsVorsprung: Fachgerechte Sanierung im Altbau hält Frau Rechtsanwältin Ulrike Gantert einen Vortrag zum Thema: Konfliktpotential Denkmal: Wie weit reicht der Denkmalschutz im Zeichen der Energiewende?
Der Vortrag zeigt anhand mehrerer oberverwaltungsgerichtlicher Entscheidungen betreffend die Errichtung von PV-Anlagen auf Baudenkmälern auf, wie weit der Denkmalschutz reicht und in welchen Fällen die erneuerbaren Energien vor dem Denkmalschutz zum Zug kommen.
Kein Abzug neu für alt - BGH - VII ZR 112/24
Immer wieder gibt es zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern Streit, wenn Mängel zu einem späten Zeitpunkt festgestellt und beseitigt werden. Hat der Auftraggeber einen Teil der Kosten zu tragen, weil er nunmehr in Teilen eine neuwertige Leistung erhalten hat, die eigentlich schon teilweise abgeschrieben war? Kommt es dabei darauf an, ob der Unternehmer im Verzug mit der Mangelbeseitigung war? Der Bundesgerichtshof hat sehr weitgehend zu Lasten der Auftragnehmer entschieden: Eine Vorteilsausgleichung wegen eines Abzugs neu für alt aufgrund der Beseitigung eines Mangels kommt auch dann nicht in Betracht, wenn der Mangel sich relativ spät auswirkt und der Besteller keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste.
"Maßgeschneiderte" Zuschlagskriterien = produktscharfe Ausschreibung! OLG Frankfurt - 11 Verg 3/25
Die Bestimmung des Beschaffungsgegenstands ist im Ausgangspunkt von den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht zu kontrollieren. Allerdings kann auch in der Ausgestaltung von Wertungskriterien eine gemäß § 31 Abs. 6 VgV, § 97 Abs. 2 GWB vergaberechtswidrige verdeckt produktspezifische Ausschreibung liegen, wenn die Wertungskriterien so ausgestaltet sind, dass bestimmte Unternehmen in besonderem Maß die Anforderungen erfüllen und es den anderen Unternehmen nicht möglich ist, auch unter Berücksichtigung etwaiger weiterer Zuschlagskriterien, den Zuschlag zu erhalten.
Kontakt
Brillinger RechtsAnwälte PartG mbB
Schubertstraße 2
76185 Karlsruhe
-
Telefon
Anfahrt
Bis Hauptbahnhof Karlsruhe, ab Bahnhofsvorplatz mit Straßenbahn Linien 2 oder 3 bis Yorckstraße (ca. 15 Minuten). Von dort zu Fuß 400m: in Parallelstraße (Anliegerspur) zur Kaiserallee, erste Straße rechts (Wendtstraße), zweite Straße links (Schubertstraße).
Von der Autobahn:
A 5 Ausfahrt Karlsruhe Mitte, B10 Richtung Rheinhafen / Landau, Ausfahrt Nr. 7, weiter Richtung Mühlburg, nach ca. 700 m an der Ampel links vor der gleichnamigen Straßenbahnhaltestelle in die Händelstraße, zweite rechts in die Schubertstraße, dort bis zum Ende durchfahren.
Aus der Stadt:
Kaiserstraße/Kaiserallee Richtung Mühlburg, in Höhe Yorckstraße (Aral-Tankstelle) halbrechts in parallele Anwohnerstraße, erste Straße rechts (Wendtstraße), zweite links (Schubertstraße).



