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17. September 2020

Die Bundesregierung hat am 16.09.2020 eine Änderung der HOAI beschlossen

Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen können danach künftig immer frei vereinbart werden, wobei die Grundsätze und Maßstäbe der HOAI zur Honorarermittlung herangezogen werden können und als Richtlinie dienen. Sofern keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen wurde, soll der sog. Basishonorarsatz, der dem bisherigen Mindestsatz entspricht, als vereinbart gelten. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Sobald das neue Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen in Kraft getreten ist, kann auch die neue HOAI in Kraft treten.