Der Auftrag, eine reine Architektenplanung zur Errichtung eines Einfamilienhauses zu erstellen, ist für den Verbraucher frei widerruflich, wenn der Vertrag außerhalb des Architekturbüros geschlossen und der Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht belehrt wurde (EuGH, Urteil vom 14.05.2020 - Rs. C-208/19).