Nachforderung von Unterlagen in der Vergabe - VK Sachsen Beschl. vom 25.04.2023 - 1/SVK/010-23
Im Vergaberecht kommt es immer wieder zu Zweifeln, ob Unterlagen nachgefordert werden müssen oder dürfen. Die VK Sachsen hat mit Beschluss vom 25.04.2023 - 1/SVK/010-23 entschieden, dass die Möglichkeit zur Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV keine Anwendung findet, wenn ein Nachweis oder eine geforderte Erklärung nicht fehlt, sondern lediglich inhaltlich hinter geforderten Mindestanforderungen zurückbleibt. Bieter sind also gut beraten, ihre Angebotsunterlagen sorgfältig zusammenzustellen und auf inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit zu achten.