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22. Oktober 2024

Zu den Anforderungen des Beweises einer Kündigung im VOB/B-Vertrag

Die formalen Voraussetzungen für eine Kündigung müssen stimmen und vom Kündigenden bewiesen werden. Das Kammergericht (KG, Beschluss vom 30.03.2023 - 27 U 192/22) hat hierzu entschieden:  Beim VOB/B-Vertrag steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Mängelbeseitigungskostenvorschuss nur dann zu, wenn er den Zugang einer Fristsetzung mit Kündigungsandrohung darlegen und beweisen kann. Bei einem Einwurf-Einschreiben kann der Zugangsnachweis nicht durch Vorlage des Einlieferungsbelegs und des Sendungsstatus geführt werden, da sich diesen nicht entnehmen lässt, dass eine Zustellung beim Erklärungsempfänger erfolgt ist. Die Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises streiten nur dann zugunsten des Erklärenden, wenn der Briefkasteneinwurf des Einwurf-Einschreibens ordnungsgemäß dokumentiert wird. Dafür sind die Auslieferungsbelege entweder im Original oder als Reproduktion vorzulegen. Die fehlen aber häufig. Das Einschreiben gegen Rückschein ist in der Regel keine Lösung. Unter Berücksichtigung der Änderungen bei den Brieflaufzeiten sollte zumindest in kritischen Fällen eine Zustellung über den zuständigen Gerichtsvollzieher erwogen werden.